Unterstützung bei Erholung
Kooperationspartner: Erholungswerk Post Postbank Telekom e.V.
Der ver.di Sozialverein e.V. unterstützt mit einem Zuschuss aktive oder ehemalige Beschäftigte der DT AG, die Mitglied in ver.di sind, wenn sie beim Erholungswerk einen Erholungsurlaub buchen. Voraussetzung zur Zahlung eines Zuschusses ist auch hier die Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers.
Die Beantragung muss in Zusammenhang mit der Buchung eines Erholungsurlaubs beim Kooperationspartner Erholungswerk erfolgen. Der hierfür erforderliche Antrag steht im Ferienkatalog des Erholungswerks zur Verfügung und kann auch im Internet unter der Adresse www.erholungswerk.de abgerufen werden.
Der Zuschuss berechnet sich wie folgt:
1 Woche | 2 Wochen | |
---|---|---|
Je Erwachsener | 65€ | 85€ |
Je mitreisendem Kind | 40€ | 60€ |
Beispielrechnung:
Für einen zweiwöchigen Erholungsurlaub einer Familie mit zwei Kindern werden 290,00 Euro als Zuschuss gewährt, sofern ein Elternteil:
- Mitglied in ver.di ist und
- Beschäftigte/r oder ehemals Beschäftigte/r der DTAG ist und
- das Familieneinkommen insgesamt unterhalb der Berechnungsgrenze der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit liegt.