Unterstützung bei Erholung


Kooperationspartner: Erholungswerk Post Postbank Telekom e.V.

Der ver.di Sozialverein e.V. unterstützt mit einem Zuschuss aktive oder ehemalige Beschäftigte der DT AG, die Mitglied in ver.di sind, wenn sie beim Erholungswerk einen Erholungsurlaub buchen. Voraussetzung zur Zahlung eines Zuschusses ist auch hier die Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers.
Die Beantragung muss in Zusammenhang mit der Buchung eines Erholungsurlaubs beim Kooperationspartner Erholungswerk erfolgen. Der hierfür erforderliche Antrag steht im Ferienkatalog des Erholungswerks zur Verfügung und kann auch im Internet unter der Adresse www.erholungswerk.de abgerufen werden.

Der Zuschuss berechnet sich wie folgt:
1 Woche 2 Wochen
Je Erwachsener
(bei Erfüllung der o.g. Voraussetzungen)
100€ 130€
Je mitreisendem Kind
(bis zum vollendeten 24. Lebensjahr und ohne eigenen Haushalt)
100€
130€


Beispielrechnung:

Der Zuschuss für eine Familie mit zwei Kindern beträgt für einen zweiwöchigen Erholungsurlaub 390,00 €, sofern ein Elternteil bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt ist oder ehemals beschäftigt war, eine Mitgliedschaft in ver.di hat und die Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2 der AO erfüllt sind.

Da die Mittel begrenzt sind, besteht kein Rechtsanspruch. Im Entscheidungsfall wird der Erholungsurlaub von Familien mit Kindern gegenüber Einzel reisen oder Reisen von Familien ohne Kinder bevorzugt. Für Gruppenreisen ist kein Zuschuss vorgesehen. Der Zuschuss wird mit dem Reisepreis verrechnet. Derzeit stellt der ver.di Sozialverein e.V. dem Erholungswerk, jährlich 120.000€ zur Verfügung.


Quelle: www.verdi-sozialverein.de
Druckdatum: 29.03.2024